In den letzten Jahren werden sogenannte „Abbiegeassistenten“, die bei Nutzfahrzeugen zur Vermeidung von Abbiegeunfällen beim Rechtsabbiegen beitragen sollen, verstärkt diskutiert. Neue Lkw-Fahrzeugtypen bzw. Neufahrzeuge sind ab 2022 bzw. 2024 mit Abbiegeassistenten auszustatten. Vorgaben zur Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen (abgesehen von bestimmten Lang-Lkw) gibt es bislang nicht. Zur Frage der Nachrüstung im Bestand gibt es jedoch bereits eine breite Debatte. Einzelne Kommunen diskutieren zudem Einschränkungen für LKW ohne Abbiegeassistenten bei Einfahrten in Innenstädte.

Aus Sicht des Handwerks ist angesichts des umfangreichen Nutzfahrzeugfuhrparks der Betriebe die Beobachtung dieser Diskussion von großem Interesse. Unabhängig von der Debatte über zukünftige Verpflichtungen zum Einbau von Assistenzsystemen gibt es bereits heute die Möglichkeit zum freiwilligen Einbau. Handwerksunternehmen können prüfen, ob ein Einbau unter Berücksichtigung bestehender Förderprogramme Sinn macht, um das Engagement zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei innerörtlichen Fahrten zu dokumentieren.

Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen („AAS“) für die Förderperiode 2020

Im Förderprogramm „AAS“ sind Fördermittel des BMVI bereitgestellt (10 Mio. Euro). Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme.
Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Anträge werden über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) abgewickelt. Anträge hierfür können bis zum 15. Oktober 2020 über das https://antrag-gbbmvi.bund.de gestellt werden (s. linke Spalte unter „Formulare und Anleitungen“, bitte „ASS“ wählen. Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.)

  • Der Direktlink lautet https://antrag-gbbmvi.bund.de/forderperiode-2020,
  • ausführliche Erläuterungen des BAG sind hier zu finden: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/
  • Foerderprogramme/Abbiegeassistent/AAS_2020/aas_2020_node.html,
  • eine Ausfüllhilfe bietet: https://antrag-gbbmvi.bund.de/documents/10128/2064676/Ausfüllhilfe/7d360f95-f926-4508-ad4f-3d9bcf789c42.
  • Und hier geht’s zur originalen Förderrichtlinie https://antraggbbmvi.bund.de/documents/10128/2064676/Förderrichtlinie/1a31f299-b8c3-4f5a-acb4-8e8cc79bf5c3.

Antragsberechtigung:
Förderfähig sind u.a. Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zgG. Im Unterschied zum Förderprogramm von 2019 werden Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs,
die über das Förderprogramm „De-minimis“ zuwendungsberechtigt sind (siehe unten), nicht mehr gefördert. (Damit wären auch im Handwerk Unternehmen mit Fahrzeugen über 7,5 Tonne betroffen, die aber über das andere Programm Förderungen erhalten können.) Mit einer relativ schnellen Ausschöpfung des Fördervolumens ist aufgrund der großen Nachfrage aus der Transportbranche zu rechnen, weshalb eine baldige Antragsstellung anzuraten ist. (Allerdings wird im Gegensatz zu 2019 eine größere Summe zur Verfügung gestellt und ein Großteil der Förderung der sehr schweren LKW – vor allem aus dem Speditionsgewerbe – über das genannte „de -Minimis-Programm“ abgewickelt.

Weitere Auskünfte erteilt das BAG von 09.00 – 11.45 Uhr und 13.15 – 14.45 Uhr (freitags bis 11.45 Uhr) unter der Rufnummer 0221/5776-2699, alternativ können Sie Ihre Frage auch per E-Mail (IchWillDenAssi@bag.bund.de) an das BAG richten.

Hinweis auf das De-Minimis-Förderprogram des BAG (über 7,5 Tonnen)

  • https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die in der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „De-minimis“ (Maßnahmenkatalog)
aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Das Förderprogramm wurde ursprünglich zugunsten des deutschen Güterverkehrs als Ausgleich für Belastungen durch die Einführung der Lkw-Maut geschaffen. Seit der Ausweitung der Maut auf den Bereich 7,5 bis 12 Tonnen und auf alle Bundestraßen sowie der Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen sind die Förderprogramme auch für Handwerksbetriebe von Interesse. Allerdings müssen die Fahrzeuge (nur das Zugfahrzeug) mindestens ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen aufweisen. Trotz mehrfacher Kritik des Handwerks werden bislang nicht die im Handwerk betroffenen Betriebe berücksichtigt, die nur durch Nutzung von Anhängern über 7,5 Tonnen und damit in den Bereich der Maut kommen.

Handwerksunternehmen betreiben in der Regel keinen genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr („Speditionsverkehr“). Sie sind aber zumeist im „Werkverkehr“ unterwegs und sind damit auch förderfähig, wenn sie sich zum entsprechenden Register angemeldet haben.

  • https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2020/DM/Texte/DM_02_Wer_ist_zuwendungsberechtigt.html?nn=2519642

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm „De-minimis“ erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 2.000 Euro pro Fahrzeug. Obwohl die meisten Förderungen auf das Transportgewerbe ausgerichtet sind, sind einige Bereiche auch für das Handwerk von Interesse (u.a. Fahrerassistenzsysteme, Ladungssicherungssysteme, Förderung von lärmarmen Reifen, Diebstahlsicherungen, Software zur Auswertung von Tachographendaten. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die bereits durch Gesetz vorgeschrieben sind. Zum Förderspektrum zählen nunmehr auch dezidiert die genannten Abbiegeassistenten.)

  • https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2020/DM/Texte/DM_03_Was_wird_gefoerdert.html?nn=2519642

Positivliste:

  • https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2020/DM/DM_08_Positivliste.pdf?blob=publicationFile

Hinweise das BAG:

  • https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/ Deminimis_2020/demin_node.html

FAQ des BAG:

  • https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/ Deminimis_2020/FAQ/faq_demin_node.html
  • https://antrag-gbbmvi.bund.de/forderperiode-2020

Das BAG berät zu den Förderprogrammen des Güterkraftverkehrs:

  • Hotline: 0221/5776-2699
  • info.foerderprogramme@bag.bund.de

Der Zentralverband Handwerk (ZDH), auf den die wesentliche Recherche dieser Info zurückgeht, weist darauf hin, dass bislang noch wenig Erfahrungen zur Passfähigkeit der „De-Minimis-Förderung“ des Güterverkehrs für Handwerksbetriebe mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen vorliegen.

 

Bild von Peter H auf Pixabay