Das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung ist nun über einen Monat her. Das mediale Interesse ist zwar bereits abgeflacht, aber das Thema ist und bleibt aktueller denn je. Und der Anpassungsbedarf auch – doch das geht selten ohne externe Hilfe: „Wir freuen uns, mit der DDA Digital Data Advice GmbH nun einen kompetenten und zuverlässigen Partner an unserer Seite gefunden zu haben, der ein Spezialist im Bereich Datenschutz und mit unserer Branche bereits bestens vertraut ist“, sagt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LandBauTechnik Bundesverband e.V. und Geschäftsführer der Fabrikatsvereinigungen und der BuFa-MOT.

Die DDA gehört zur FRTG-Holding AG. Sie bündelt neben der FRTG-Group, die alle Gesellschaften beinhaltet, die als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer tätig sind, die anderen Unternehmenszweige.  „Mit FRTG Group pflegen wir schon seit langem eine gute und vertrauensvolle Kooperationspartnerschaft“, so Oelck, „es freut uns, dass wir gerade im Hinblick auf das sensible Thema Datenschutz nun diese Partnerschaft ergänzen können.“ So wird DDA zukünftig nicht nur für den Bundesverband einen externen Datenschutzbeauftragten stellen, sondern bietet diese Leistung gleichsam allen Mitgliedern des Verbands an. „Uns ist bewusst, dass diese Thematik den Unternehmern sehr lästig ist“, sagt Torben Mißy, Geschäftsführer der DDA, „daher möchten wir in Zukunft bei den Fragen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Digitalisierung zur Seite stehen und entlasten.“

Kaum ein klassischer Fachbetrieb ist gesetzlich gezwungen, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen, dennoch muss er die gleichen Regel befolgen: Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten in Form von Verarbeitungsverzeichnissen, Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der anvertrauten Daten und auch Schulungen für alle Mitarbeiter, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten – all das gilt seit dem 25. Mai 2018. Der Bundesverband hatte daher dazu schon allen Mitgliedern umfangreiche Info mit vielen Mustern zugesandt.

Hinzu kommt die Anpassung der Webseiten und Onlineshops hinsichtlich des Datenschutzes, die Gestaltung ihres Newsletters sowie die Erstellung und Anpassung von Mitarbeiter-, Kunden- und Lieferantenverträge. Aber auch die Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Mitarbeiterhandbüchern und Verschwiegenheitserklärungen sind Themen, mit denen sich Unternehmer hinsichtlich der neuen Datenschutzverordnung beschäftigen müssen. „Um all diese Aufgabe neben dem Arbeitsalltag zu bewältigen, stellen wir eine Reihe an TÜV- und Dekra-zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, die unterstützen und als Partner bei Fragen mit Rat und Tat zu Seite stehen“, unterstreicht Mißy.

Eigene Mitarbeiter zu Datenschutzbeauftragten zu machen wirkt sich unmittelbar auf deren Kündbarkeit aus – schon von daher spricht einiges dafür, es extern machen zu lassen; der Bundesverband in Essen macht das jedenfalls so. Aber damit nicht genug: Interessierte Mitglieder können sich ab sofort an den LandBauTechnik-Bundesverband wenden und profitieren bei Abschluss des Rahmenvertrags von den günstigen Verbandskonditionen. „Wir konnten hier für unsere Mitglieder ein tolles und faires Ergebnis erzielen“, sagt Dr. Michael Oelck mit Blick auf die Verhandlungen und ergänzt: „Das Thema Datenschutz ist ein Thema mit hoher Brisanz und wird uns alle in den kommenden Monaten beschäftigen.“ Denn: Die Übergangsfrist, die festhält, dass die Behörde Verstöße gegen die Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten in den Betrieben weder verfolgen noch ahnden, endet zum 31. Dezember 2018. „Wir gehen davon aus, dass die Landesbehörden ab Januar 2019 damit beginnen werden, die Betriebe und Unternehmen stichprobenartig zu überprüfen. Neben den Maßnahmen der Behörden sind uns auch bereits erste Fälle von Abmahnungen gegen Mitbewerber wegen fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärungen oder Verstöße gegen die Betroffenenrechte bekannt geworden“, schätzt Torben Mißy die Situation ein.

DDA wird sich in den kommenden Wochen und Monaten bei mehreren Veranstaltungen noch persönlich den Mitgliedern vorstellen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch

unter Tel.: 0201-89624-23

oder per E-Mail gabriele.schulte-kemper@landbautechnik.de

 

 

Leistungsübersicht der Digital Data Advice GmbH

Datenschutz Leistungsübersicht

 

(Foto: Alexandra H.  / pixelio.de) (https://www.pixelio.de/)