Beschreibung

Ein Ausbildungsbetrieb hat für seine Lehrlinge einen betrieblichen Ausbildungsplan vorzuhalten, s. §6 Ausbildungsordnung. Diesen kann er auf der Basis der jeweiligen Ausbildungsverordnung selbst erarbeiten, er kann aber auch auf Branchen-spezifische Ausbildungspläne des Verbandes zurückgreifen, Kurzform: AP

Der Ausbildungsplan Land- & Baumaschinenmechatroniker/-in „Motorgeräte“ richtet sich speziell an Betriebe der Garten-, Forst- und Kommunaltech­nik, denen er visualisiert, dass auch Betriebe dieser Ausrichtung Ausbildungsstätten für den/die Land- & Baumaschinenmechatroniker/-in sein können.

Diesen AP empfiehlt der Handwerkskammertag DHKT in Berlin.

Format: DIN A1