Maut für land- und forstwirtschaftliche Maschinen

Die Diskussionen um die Mauteinführung auch für land- und forstwirtschaftliche Maschinen erreichten kurz vor dem vorgesehenen Einführungstermin am 1. Juli 2018 ihren Höhepunkt, als Bundes-Verkehrsminister Andreas Scheuer am 26.6.2018 einer Kulanzfrist zugestimmt hat, die die Land- und Forstwirtschaft von der Maut befreit, auch wenn sie Beförderungen mit Traktoren schneller als 40 km/h durchführen. Die vielfältigen Bemühungen der Verbände in den letzten Wochen waren hier also sehr erfolgreich.