Hannover, 14. November 2023 – Werkstätten, die mit elektrisch angetriebenen – genauer gesagt Hochvolt-Fahrzeugen und -Systemen – arbeiten, müssen laut DGUV Information 209-093 bestimmte Sicherheitsbestimmungen beachten. Dazu gehört, dass eine Fachkundige Person Hochvolt vom Unternehmen beauftragt wird. Diese ist dadurch befähigt, in leitender, beaufsichtigender oder ausübender Funktion Arbeiten an HV-Komponenten sicher und regelkonform durchzuführen. Diese „Fachkundige Person Hochvolt“ (FHV 3S) wird nun auch an der BayWa AG ausgebildet, das Unternehmen ist zur Hochvolt-Schulungsstätte auditiert worden und bietet nun die gleichnamige Weiterbildung für ihre Mitarbeitenden an.

Im Rahmen der Agritechnica, der weltgrößten Messe für Landtechnik, nutzten die Akteure der BayWa AG und des LandBauTechnik Bundesverband e.V. die Gelegenheit und komplementierten die Auditierung der Schulungsstätte. Zuvor hatte es bereits ein Audit vor Ort mit Prüfung der Schulungsstätte und den weiteren Voraussetzungen gegeben, nun überreichte Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck auch die zugehörige Auszeichnung an Armin Kolditz, Leiter Technik Service & Parts, Reinhard Stockhammer, Leiter Serviceorganisation und Daniel Steffl, Produktmanager Service bei der BayWa AG. „Mit der Auditierung zur Hochvolt-Schulungsstätte zeigt die BayWa AG deutlich, dass sie die Entwicklung der Maschinen, hin zu mehr elektrischen Antrieben, erkannt hat und mit den Schulungen für ihre Kunden und ihre Mitarbeitenden am Puls der Zeit agiert. Die Sicherheit der Mitarbeitenden in Zusammenhang mit der Arbeit an Maschinen der Land- und Baumaschinentechnik, die über einen Elektroantrieb im Spannungsbereich von ≥ 30 bis 1.000 Volt Wechselspannung (AC) oder ≥ 60 bis 1.500 Volt Gleichspannung (DC) verfügen, wird hier priorisiert“, sagt Dr. Michael Oelck.

Das Schulungskonzept Fachkundige Person Hochvolt in der Land- und Baumaschinentechnik der Stufe 3 wurde auf die Anforderungen der DGUV hin, mit den Vertretern der Land- und Baumaschinenhersteller, des Land- und Baumaschinenhandels und Handwerks, dem Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbauer (VDMA) sowie den zuständigen Berufsgenossenschaften in einem einheitlichen Standard abgestimmt. „Die Technik, die Arbeitsgebiete und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen im Land- und Baumaschinenbereich unterscheiden sich deutlich von dieselbetriebenen oder weiteren Maschinen. Die Auditierung ermöglicht uns, unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Monteure in den Werkstätten zukünftig selbst im Umgang mit Hochvolt-Technik auszubilden“, erläutert Daniel Steffl von der BayWa AG. Somit sei sichergestellt, dass die BayWa ihren Kunden einen flächendeckenden Service für Land- und Baumaschinentechnik, damit verbundenen Auf- und Anbaugeräten sowie Flurförderfahrzeugen gemäß DGUV 209-093 qualifiziert und befähigt anbieten kann.

Um Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an den HV-Systemen als autorisierter Servicepartner durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten zusätzlich eine Aufbauschulung der Maschinenhersteller absolvieren: Die jeweiligen Herstellervorgaben für Arbeiten an HV-Komponenten sind bindend.

Weitere Informationen und Termine sind unter www.landbautechnik.de/hochvolt zu finden.