Bundesinnungsverband
Bundesinnungsverband des Deutschen Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk
Der Bundesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts, er wird mit Genehmigung der Satzung durch den Bundesminister für Wirtschaft rechtsfähig.
Das Fachgebiet umfasst das Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk.
Zu den Aufgaben gehören:
1. die Interessen des Handwerks wahrzunehmen, für das er gebildet ist,
2. die angeschlossenen Landesinnungsverbände in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen,
3. den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.
Er ist befugt, Fachschulen und Fachkurse einzurichten oder zu fördern.
Der Bundesinnungsverband kann ferner die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der den Landesinnungsverbänden angehörenden Mitglieder fördern.
Zu diesem Zweck kann er insbesondere:
• Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht schaffen oder unterstützen,
• die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen durch die Bildung von Genossenschaften, Arbeitsgemeinschaften oder auf sonstige Weise im Rahmen der allgemeinen Gesetze fördern,
• Tarifverträge abschließen,
• die fachwissenschaftliche Forschung und die Fachpresse unterstützen,
• den unlauteren Wettbewerb jeder Art, insbesondere Auswüchse in der geschäftlichen Werbung sowie alle gegen gute kaufmännische Sitte verstoßende Geschäftsmethoden bekämpfen.
Die Organe des Bundesinnungsverbandes sind die Mitgliederversammlungen und der Vorstand.
Die Vertreter der Mitgliedsverbände und der Mitgliedsinnungen bilden die Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied. Er wird von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder sollen verschiedenen Mitgliedsverbänden bzw. Mitgliedsinnungen angehören.