Fortbildung Elektro-Fachkraft für Motorgeräte & Reinigungstechnik

Die Unfallverhütungsvorschriften aus DGUV-V A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ fordern für Prüfung, Wartung und Instandsetzung elektrisch angetriebener Maschinen und Geräte Elektro-Fachkräfte. Das heißt: Nur Elektro-Fachkräfte dürfen an elektrischen Geräten Wartungs-& Servicearbeiten ausführen.

Wie wird man also „Elektro-Fachkraft für Motorgeräte und Reinigungssysteme“? Die Berufsgenossenschaft verlangt dafür einen Mindest-Schulungsumfang von 80 Stunden – verständlich bei der Brisanz der Thematik. Landmaschinenmechaniker oder Absolventen ähnlicher Gewerke haben dies in ihrer Ausbildung zu großen Teilen erfüllt, um nach Verbandskonzept am 40-stündigen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur Elektro-Fachkraft teilnehmen zu können. Sie „updaten“ Ihr in der Erstausbildung erworbenes Wissen mit dem maßgenauen Schulungspaket. Und das ist dringend geboten, schließlich ist die Elektro-Fachkraft kein Titel, sondern ein „Können“. 

Zur Schulung können nur Meister und Gesellen aus dem fahrzeugtechnischen Bereich oder Personen mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im Bereich Instandsetzung von Motorgeräten und/ oder Reinigungssystemen zugelassen werden. An sieben über Deutschland verteilten, speziell dafür ausgerüsteten und zertifizierten Bildungsstätten mit speziell geschulten Ausbildern werden branchenspezifische Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zur „Elektro-Fachkraft für Motorgeräte und Reinigungstechnik“ durchgeführt – dies fabrikatsunabhängig, an marktgängigen Elektro-Gartengeräten und verschiedensten Fabrikaten. Nur hier laufen die „echten“ Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung.  

Die  nächsten Termine für die Grundschulung Elektrofachkraft für Motorgeräte und für die Nachschulung Elektrofachkraft für Motorgeräte finden Sie auf unserer BuFa-MOT Website im Bereich Seminare.