Aktuell läuft die zweite Runde bei der Verteilung der Bauernmilliarde. Einiges hat man verbessert – auch durch die Hilfe des LandBauTechnik-Bundesverbandes. In einigen Punkten gibt es aber auch immer noch Unklarheiten und Risiken.

Der Start des Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) Landwirtschaft Mitte Januar diesen Jahres ist alles andere als rund gelaufen. Dass die bereitgestellten Mittel für die erste Förderrun- de innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft waren, ist dabei nur die Spitze des Eisbergs gewesen. Verstärkt wurde der Ärger durch unvollständige Positivlisten der förderfähigen Maschinen, unrealistische Liefer- fristen im Bereich Gülletechnik, lahmende Server und praxisferne Formularbedingungen. Sowohl bei den Landwirten als auch beim Fachhandel war die Kritik groß. Der LandBauTechnik-Bundesverband hat sich ebenso kritisch geäußert (siehe Ausgabe 03- 2021, Seite 51), denn selbst dieser war bei der Ausarbeitung nicht involviert gewesen.

Mitte April gab die Rentenbank schließlich das neue Konzept bekannt. Im Vorfeld ist man kooperativ genug gewesen, für den Neustart – in erweiterter Runde – den Rat der Verbände aus Landwirtschaft, Fachhandel und der Landtechnikindustrie zu erbitten. Der LandBauTechnik-Bundesverband war nun ebenfalls mehrere Male bei den Besprechungen vor Ort und konnte die Belange des Fachhandels vertreten. Das merkt man auch, wenn man sich die Änderungen vor Augen führt.

Auswahlverfahren per Los

Eine wichtige Neuerung – unter anderem für den Fachhandel – ist das Interessenbekundungsverfahren. Um bei dieser zweiten Runde dabei zu sein (es folgen bis 2024 noch verschiedene weitere), musste sich jeder interessierte Landwirt erst registrieren und bis Ende April unter anderem angeben, in welchem Förderbereich eine Investition geplant ist (Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen), wann er die Förderung wünscht und eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe machen. Anhand der daraus resultierenden Daten wird die Mittelverteilung auf die einzelnen Bereiche festgelegt.

Anfang Mai ist dann geplant, die Interessenbekundungen je Förderbereich – per Zufallsverfahren – in eine Reihenfolge zu bringen. Anhand dieser werden die Unternehmen dann nach und nach von der Rentenbank dazu eingeladen, innerhalb einer Frist von einigen Wochen einen Zuschussantrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank und die Hausbank.

Weniger Druck beim Fachhandel

Es gab und gibt seitens der Landwirte und der Agrar-Presse durchaus Kritik an der Entscheidung zu einem Losverfahren. Das kann man verstehen. Wenn bei einem staatlichen Investitions-Kredit-Programm, bei dem Einzelinvestitionen mit zum Teil sagenhaften 40 Prozent gefördert werden, das Los entscheiden soll, dann nimmt das einer „normalen“ Rentabilitätsrechnung jegliche Grundlage. Andererseits – auch das muss man anerkennen – stellt dieses Verfahren im Vergleich zu dem „Der Erste mahlt zuerst“-Klickwettrennen vom Januar die bessere Alternative dar.

Für den Fachhandel, so Dr. Michael Oelck (Hauptgeschäftsführer des LandBauTechnik-Bundesverbands) im Gespräch mit AGRARTECHNIK, bedeute das neue Verfahren jedenfalls eine spürbare Erleichterung. „Die kaum noch zu bändigende Flut an Anfragen, mit denen die Händler zum Jahreswechsel innerhalb kürzester Zeit konfrontiert waren, wird es nun in dieser geballten Form nicht mehr geben. Das Verfahren erstreckt sich nun über einen langen Zeitraum und die Zahl der Anfragen wird sich auf jene Betriebe begrenzen, die bereits eine offizielle Einladung erhalten haben.“

Lieferfristen verlängert

Ebenfalls eine Sorge und ein weiterer Kritikpunkt aus Handel und Industrie stellen die vorgegebenen Lieferfristen dar. Auch hierbei gab es eine Änderung. Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr hat man die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021 verlängert. Die Hersteller haben also einen Monat mehr, um ihre Technik recht- zeitig auf den Hof des Kunden zu stellen.

Ob das jedoch ausreicht, ist unklar. Zwar gibt es viele Techniksegmente, die nicht dermaßen lange Lieferzeiten haben, wie beispielsweise die Gülletechnik – allerdings wagt auch aus diesen Bereichen aktuell nicht jeder, die Entwicklung der kommen- den Monate einzuschätzen. Schließlich beinhaltet die Versorgungssituation mit Rohstoffen und Komponenten derzeit viele Unwägbarkeiten. Ob es deshalb noch zu einer weiteren Anpassung dieser Regelung kommen wird, wollte man seitens der Rentenbank zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels nicht kommentieren.

„Allerdings“, so Ulrich Beckschulte (Geschäftsführer Landmaschinen beim LandBauTechnik-Bundesverband), „ist der politische Wille seitens des BMEL vorhanden, dass – insbesondere bei Anträgen aus der ersten Förderrunde – im Falle einer Verzögerung eine individuelle Lösung durch die Rentenbank angeboten wird.“ Ähnlich klingt in diesem Zusammenhang eine Aussage von der Webseite des bayerischen Bauernverbands (Titel: „Investitionsprogramm: Registrierung für zweite Runde bis 21. April“ / Datum: 14.04.2021). Darin steht geschrieben: „Sollten also im Einzelfall noch längere Lieferfristen über den 1. Dezember hinaus nötig sein und von Händlern beziehungsweise Herstellern verbindlich zugesagt werden, so sollten Landwirte umgehend mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank Kontakt aufnehmen, um das individuell zu klären.“

Erweiterung der Positivliste

Die Positivliste wurde übrigens – in Zusammenarbeit mit dem VDMA – ebenfalls ergänzt. Hierzu gehören nun auch Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt wer- den sowie kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 Metern Arbeitsbreite und maximal 1.800 Liter Behältergröße. Zudem besteht die Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS- Grundausstattung, unter anderem für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und die mechanische Unkrautbekämpfung. Bei Maschinen zur Gülleseparierung entfällt die Begrenzung auf bestimmte Techniken.

Die zusätzlichen Maschinen müssen von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und danach entsprechend geprüft werden. Man gab bekannt, dass sich die Neuerungen entsprechend zeitversetzt auf der Positivliste wiederfinden würden.

Konzentration auf die Technik

Der LandBauTechnik-Bundesverband rät den Fachhändlern abschließend, sich bei Anfragen zu diesem Programm vorrangig auf die technische Beratung zu konzentrieren. Nach wie vor bilde das Einholen von drei Vergleichsangeboten und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots die Basis der Antragstellung für die Antragsteller. Darin liege auch die Kernaufgabe des Landmaschinen-Fachbetriebs. Bei allen Fragen, die darüber hinaus gehen – unter anderem zu Fristen und Teilnahmebedingungen – solle man nicht zögern, beispielsweise auf die Beratung durch die Rentenbank oder auch den Bauernverband zu verweisen. Auch die online verfügbare FAQ-Liste der Rentenbank kann hierbei genannt werden. Zudem sei besonders wichtig, dass die öffentlich rechtliche Antragstellung alleinige Sache des jeweiligen Kunden ist. Abschließend ergänzt noch Dr. Michael Oelck: „Positiv darf man bewerten, dass – bei all der berechtigten Kritik – bereits 90 Prozent der Anträge aus der ersten Förderrunde bewilligt wurden. Und dass wir als Branche und Verband seit Januar in den Beratungen mit einbezogen sind, stimmt mich ebenfalls optimistisch.“

Autor:

Markus Messerer,

Redakteur der AGRARTECHNIK

 

 

 

Foto oben: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de