Berlin – Lange wurde gerungen, nun steht die Änderung im Bundesfernstraßenmautgesetzt (BFStrMG) und Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) fest und der LandBauTechnik-Bundesverband e.V. zeigt sich zufrieden mit der Lösung. Denn der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 17. Oktober im Hinblick auf lof-Transporte Vereinfachungen beim Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) und beim Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) auf den Weg gebracht. Der landwirtschaftliche Berufsstand und die hier beteiligten Verbände wie der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Maschinenringe (BMR), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und auch der LandBauTechnik-Bundesverband (LBT) haben sich gemeinsam mit wesentlichen Anliegen durchsetzen können.

„Wir sind froh, dass nun eine Einigung erzielt und endlich eine verbindliche Richtlinie verabschiedet wurde“, sagt Ulf Kopplin, Präsident des LBT. Wie ein Damokles-Schwert hätte das Thema über der Branche geschwebt und mitunter für viel Verunsicherung gesorgt.

Nun steht fest: Auf Vorschlag der Regierungskoalition wird es künftig sowohl beim BFStrMG und neu auch beim GüKG eine „40er Linie“ geben, wonach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof Erzeugnissen und lof Bedarfsgütern mit lof Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) möglich sind, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach GüKG besteht. Etwaige Kontrollen konzentrieren sich auf augenscheinliche Fakten und bedeuten damit eine erhebliche Vereinfachung. „Positiv sehen wir weiter, dass die vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kritisierten Leerfahrten bei lof Transporten generell nicht unter die Maut fallen. Dies kommt auch unseren Fachwerkstätten und Handelsunternehmen entgegen“, führt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LBT aus.

Über 40 km/h bbH sind frei von der Mautpflicht bzw. von der GüKG-Erlaubnispflicht – wie bisher- lof Transporte für eigene Zwecke, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen und bei sog. Bedarfsfahrten für die Landwirte.

Eine zwischenzeitlich von der Bundesregierung vorgeschlagene Anhebung der generellen Mautfreiheit auf 60 km/h bbH war allerdings auf massivem Druck des Transportgewerbes hin nicht konsensfähig. DBV, BLU, BMR und LBT hatten wiederholt auf zusätzliche erhebliche Vereinfachungen hingewiesen und vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen zum Transportgewerbe zurückgewiesen. „Natürlich wäre die Mautfreiheit bis 60 km/h bbH für uns die bessere Lösung gewesen“, bewertet Ulf Kopplin den Beschluss weiter.

Dennoch, mit dem Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages ist eine wesent­liche Voraussetzung geschaffen worden, dass es ab dem 1. Januar 2019 zu spürbaren Vereinfachungen im lof Transportbereich kommen wird, die bislang umstritten waren bzw. für die keine Rechtssicherheit bestand.

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