Der LandBauTechnik-Bundesverband (LBT) unterstützt im Schulterschluss mit dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) sowie der Landtechnik-Händler- und -Herstellerverbände, dem Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sowie der VDMA den Regierungsentwurf zur Mautbefreiung der Land- und Forstwirtschaft. Notwendig aber sind für die Verbände klare Anwendungspraxis und Erhalt bisheriger Ausnahmen.

„Wir begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung, die nun Bewegung in die Sachen Maut bringt“, sagt Ulf Kopplin, Präsident des LandBauTechnik-Bundesverbands (LBT), „die Höchstgeschwindigkeit bei der Bemessung auf 60 km/h hochzusetzen ist nicht nur wichtig, sondern richtig.“ Denn, nach dem von der Bundesregierung aktuell in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sollen sämtliche land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ab 1. Januar von der Maut ausgenommen werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Beförderungen, Fahrten mit Beladung oder Leerfahrten handelt.

Der Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Bedarfsgüter mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist in aller Regel nur eine untergeordnete Nebentätigkeit zur Landwirtschaft. Deswegen sehen die Landtechnikanwenderverbände wie der LandBauTechnik-Bundesverband (LBT), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und die Landtechnik-Händler- und -Herstellerverbände wie der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sowie der VDMA es in einem gemeinsamen Positionspapier als folgerichtig an, wenn land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) grundsätzlich von der Straßenmaut befreit sind. Weil lof-Fahrzeuge für das Feld und nicht für die Straße konzipiert sind, stellen sie auch keinen wirklichen Wettbewerb zum Transportgewerbe dar.

Die Verbände befürworten den Vorschlag der Bundesregierung, fordern aber eine klare Anwendungspraxis und machen dazu konkrete Vorschläge, die auch einen wichtigen Beitrag zu einer wettbewerbsneutralen Abgrenzung zum Transportgewerbe leisten. Gleichzeitig fordern die Verbände in ihrem gemeinsamen Positionspapier den Deutschen Bundestag auf, dass lof-Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen (in Anlehnung an GüKG) und festgelegten Bedingungen (Antrag, Registrierung) von der Maut freigestellt werden.

 

Hier können Sie das gemeinsame Positionspapier von LBT, DBV, BMR, BLU, DRV und VDMA herunterladen.

 

 

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