Morgen wird im Bundesrat zur Weiterentwicklung der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ abgestimmt. Der LandBauTechnik-Bundesverband e.V. (LBT) begrüßt und unterstützt als Mitglied des Unternehmensverbands des Deutschen Handwerks (UDH) den Appell des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) vom 4.Juli 2018, die Förderung in ländlichen Räumen auch auf kleinere Betriebe außerhalb der Landwirtschaft auszudehnen. „Mit dieser Forderung erinnern wir daran, dass zentrale Wahlversprechen der Parteien auch eingehalten werden müssen! Mit unseren Innungsbetrieben bieten wir hervorragende Serviceleistungen, gerade in ländlichen Räumen“, führt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LBT e.V. aus, der hierzu in Berlin Gespräche geführt hat. „Von besonderer Bedeutung ist es, dass Fördermöglichkeiten, z.B. im Bereich der Digitalisierung der LandBauTechnik, bei uns ankommen. Wir stehen hierzu im Dialog mit dem ZDH und den Ministerien“, ergänzt Oelck. Damit bezieht der LandBauTechnik Bundesverband deutlich Position für die Förderung des ländlichen Raums.

Vor der Abstimmung im Bundesrat am 6. Juli 2018 zur Weiterentwicklung der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Das deutsche Handwerk fordert den Bundesrat auf, dem Vorschlag zur Grundgesetzänderung zur Erweiterung der Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum zuzustimmen und damit auch kleinen Betrieben außerhalb der Landwirtschaft die Möglichkeit zu geben, ihrer wichtigen Rolle im ländlichen Raum mit entsprechender Förderung gerecht zu werden. Voraussetzung dafür ist eine Ergänzung des Artikel 91a im Grundgesetz, die den derzeit engen und alleinigen Bezug der GAK zur Agrarstruktur aufhebt. Im Rahmen der laufenden Debatte über Grundgesetzänderungen hat der Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz am 26. Juni 2018 einen Änderungsvorschlag für den Art. 91a GG eingebracht, um neben dem Bezug zur Agrarstruktur explizit auch die Förderung der ländlichen Entwicklung in der Gemeinschaftsaufgabe zu verankern.

Das Handwerk appelliert daher an die Länder, bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat der Einfügung der Zielbestimmung „ländliche Entwicklung“ zuzustimmen. Dadurch könnten praktikable und zielgerichtete Instrumente auch für nichtlandwirtschaftliche Branchen sowie zur Unterstützung ländlicher Infrastrukturen entwickelt und so ländliche Räume umfassender gefördert werden.

Möglich wären dann neben Maßnahmen, mit denen die Infrastruktur und Standortbedingungen verbessert werden, auch flexible Unterstützungsinstrumente für nichtlandwirtschaftliche Betriebe ohne die starre Bindung an das Kriterium der „Grundversorgung“. Zudem könnten zukünftig in die Gemeinschaftaufgabe neben Kleinstbetrieben bis 10 Beschäftigte auch mittelständische Unternehmen einbezogen werden. Diesen könnte dann dabei geholfen werden, Investitionshürden zu überwinden und den Ausgleich lagebedingter Nachteile zu flankieren. Das alles würde dazu beitragen, Arbeitsplätze im ländlichen Raum aufzubauen, Innovationen umzusetzen und das branchenübergreifende Zusammenarbeiten auf dem Land zu fördern.

Die kleinen und mittelgroßen Betriebe gerade des Handwerks bieten für die ländlichen Räume eine große Entwicklungschance. Gegenwärtig können sie aber weder durch die bestehende GAK noch durch die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die vorrangig überregional agierende Unternehmen im Blick hat, angemessen unterstützt werden.

Der Zeitpunkt, um die Grundgesetzänderung umzusetzen, ist günstig, weil sich in diesen Wochen verschiedene Verfassungsänderungen im Verfahren befinden. Das deutsche Handwerk würde eine schnelle Umsetzung der Grundgesetzänderung begrüßen, weil Bund und Länder dann – beispielsweise in der geplanten Kommission „Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen“ – unmittelbar damit beginnen könnten, die Umsetzung der neuen Möglichkeiten noch in dieser Legislaturperiode vorzubereiten.

Mit der Weiterentwicklung der GAK könnten Bund und Länder ein deutliches Zeichen für eine ausgewogene Politik für Stadt und Land setzen. Nur wenn die ländlichen Gebiete als attraktive Lebens- und Wirtschaftsräume gestärkt und gesichert werden, kann die Wirtschaftskraft des ganzen Landes langfristig erhalten und können die Probleme der zunehmend überlasteten Ballungsräume bewältigt werden.

Das deutsche Handwerk setzt sich seit langem dafür ein, die „Gemeinschaftaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) hin zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln. Zwar konnte schon 2016 erreicht werden, das GAK-Gesetz so anzupassen, dass zumindest nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen, die der „Grundversorgung“ dienen, unterstützt werden konnten. Die bisherige Praxis zeigt aber: Durch die im Grundgesetzt vorgegebenen engen Grenzen, die durch die Bindung an „Agrarstruktur“ gesetzt sind, kommen die Fördermaßnahmen bei nichtlandwirtschaftlichen Betrieben nur unzureichend an.

Um ländliche Räume nachhaltig zu stabilisieren, setzt sich das Handwerk für eine Politik ein, die alle Wirtschaftsbereiche integriert, die branchenübergreifend Standortbedingungen sichert und Unternehmensentwicklungen anregt. Durch die daraus resultierende bessere Zusammenarbeit, durch die Verringerung der Abwanderung und durch die Stabilisierung von Versorgungsstrukturen käme eine solchermaßen integrierte Politik allen Akteuren im ländlichen Raum und damit auch der Landwirtschaft zugute.“

 

 

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